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SYNTOMIX

Rennregeln

  

    

Rennregeln
Rasenmäherrennen
 
Inhalt
1.             Allgemeine Bedingungen
1.1           Startbedingungen
1.2           Auf der Strecke
1.3           Umwelt und Sicherheit
1.4           Schutzkleidung
1.5           Der Veranstalter
 
2.             Strafkatalog
2.1           Alkohol & Drogen
2.2           Stop & Go
2.3           Laufdisqualifikation
2.4           Ausschluss
2.5           Schlussbestimmung
 
3.             Allgemeine Bedingungen an die Fahrzeuge (Technischer Teil)
3.1           Chassis & Seiteneinfahrschutz
3.2           Motor
3.3           Antrieb & Bremse
3.4           Lenkung
3.5           Räder & Reifen
3.6           Technische Abnahme
 
4.             Klasseneinteilung
4.1           Standardklasse
4.2           Offene Klasse
 
5.             Einsprüche und Beschwerden
 
6.             Flaggenkunde
 
§ 1 Die Rennleitung hat immer Recht!
 
-    Während der gesamten Veranstaltung gilt “§1“ (die Rennleitung hat immer Recht).
-    §1 gilt ebenfalls vor und nach der Veranstaltung (also immer!).
-    Den Anweisungen der Rennleitung ist umgehend Folge zu leisten.
 


 
1. Allgemeine Bedingungen
 
1.1         Startbedingungen
 
1.1.1      Während der gesamten Veranstaltung gilt § 1 („Die Rennleitung hat immer Recht“, sog. Hausrecht)
1.1.2      Mindestalter 18 Jahre, als Ausnahme gilt nur eine vom Erziehungsberechtigten unterschriebene Genehmigung mit Haftungsausschluss.
1.1.3      Ohne unterzeichneten Haftungsausschluss keine Teilnahme. 1.1.4 Startgelder und nötige Informationen sind im Vorfeld, jedoch spätestens zu dem vom Veranstalter festgelegten Termin zu entrichten bzw. anzugeben. Ansonsten entfällt die Startberechtigung.
1.1.4      Zum Start beim Rennen muss bei jedem Fahrer eine ausreichende Haftpflichtversicherung- und Krankenversicherung vorhanden sein. Optimal wäre eine Motorsportversicherung.
1.1.5      Jeder Fahrer darf nur mit einem Fahrzeug pro Klasse an den Start gehen.
1.1.6      Fahren mehrere Fahrer auf einem Fahrzeug ist dies der Rennleitung zu melden und jeder Fahrer hat einen eigenen Haftungsausschluss zu unterzeichnen. Die Anzahl der Fahrer ist jedem Team selbst überlassen.
1.1.7      Die Teilnahme aller Fahrer an der Fahrerbesprechung ist Pflicht.
1.1.8      Die erfolgreiche technische Abnahme ist Pflicht, sonst erfolgt keine Startberechtigung.
 
1.1.9      Die Fahrer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die in Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen und zwar gegen
- den Veranstalter,
- die Rennstreckeneigentümer,
- alle Personen die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
- die anderen Teilnehmer (Fahrer, Mitfahrer)
1.1.10   Die Rennleitung vergibt die Startnummern.
1.1.11   Ist eine elektronische Zeitnahme vorgesehen, sind die Fahrer selbst für die ordnungsgemäße Montage verantwortlich.
1.1.12   Werden Punkte dieses Regelwerkes teilweise oder gar nicht erfüllt, so besteht für das Team KEIN Startanspruch.
 


 
 
1.2         Auf der Strecke
 
1.2.1      Der gesunde Menschenverstand muss immer eingeschaltet bleiben. Jeder hat so zu fahren, dass er weder sich noch andere Fahrer oder Zuschauer gefährdet.
1.2.2      Es herrscht Schrittgeschwindigkeit in der Boxengasse! Bei Zuwiderhandlung startet der Teilnehmer aus der Boxengasse (bzw. aus dem Vorstart).
1.2.3      Sollte ein Fahrzeug ausfallen, muss es sofort von der Strecke entfernt werden. Reparaturen auf der Strecke sind nicht zulässig.
1.2.4      Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Rennleitung in jedem Falle Folge zu leisten.
1.2.5      Die Rennstrecke darf nur mit Warnwesten betreten werden. Das gilt für Streckenposten, Fotografen, Teammitglieder usw..
 
 
1.3         Umwelt und Sicherheit
 
1.3.1      Gelangen Kraftstoff, Öl oder sonstige Betriebsmittel ins Erdreich ist umgehend die Rennleitung zu informieren.
1.3.2      In jeder Teilnehmerbox muss sich ein Feuerlöscher und ein Verbandskasten befinden, die vom jeweiligen Teilnehmer selbst mitgebracht werden. Diese haben während der gesamten Veranstaltung unverzüglich griffbereit zu sein.
1.3.3      Arbeiten am Fahrzeug und Tankvorgänge sind auf einer Abdeckplane von mindestens 1,5 x 2,5 m durchzuführen.
1.3.4      Bei Tankvorgängen sind unbeteiligte Personen aus dem Gefahrenbereich zu entfernen.
 
 
1.4         Schutzkleidung, die vorgeschrieben ist.
 
1.4.1      Mindestens knöchelhohe, feste Schuhe. Empfohlen werden überdies feste Stiefel, möglicht aus dem Motocrossbereich .
1.4.2      Helme mit CE-Kennzeichnung, Kinnschutz und mit Visier bzw. Brille.
1.4.3      Brust und Rückenprotektoren aus dem Motocrossbereich.
1.4.4      Lange Hose und langärmeliges Hemd. Besser feuerfeste Schutzanzüge aus dem Motocrossbereich.
1.4.5      Feste Handschuhe, möglichst aus dem Motocrossbereich.
 
 
1.5         Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden die vor, während oder nach der Veranstaltung entstehen.


 
 
2. Strafkatalog
 
2.1         Die im öffentlichen Straßenverkehr geltenden Regeln bezüglich Alkohol, Drogen oder Medikamenten gelten auch für die Fahrer-/innen. Zuwiderhandlungen werden mit Disqualifikation geahndet.
 
2.2         Es können Stopp & Go Strafen verhängt werden. Diese werden angezeigt durch das reine Halten der „Schwarzen Flagge“ in Verbindung mit der Startnummer, wenn
2.2.1      eine Streckenbegrenzung umfahren wird und sich daraus ein Vorteil ergibt.
2.2.2      eine Streckenbegrenzung umfahren wird, dadurch ein anderer Teilnehmer überholt wird und nicht an einer anderen, sicheren Stelle wieder vorbeigelassen wird.
2.2.3      ein Frühstart durchgeführt wird. Frühstart bedeutet das Verlassen des zugewiesenen Startplatzes vor Rennfreigabe.
2.2.4      Flaggensignale ignoriert werden.
2.2.5      die Sicherheit es erfordert.
 
Ein Vergehen in den letzten Rennrunden, welches mit einer Stopp & Go Strafe bestraft würde, führt zu fünf Plätzen Verlust im nächsten Lauf oder in der Gesamtwertung bei einem Finallauf.
 
2.3         Eine Laufdisqualifikation wird angezeigt durch das deutliche Schwenken der „Schwarzen Flagge“ in Verbindung mit der Startnummer und wird verhängt
2.3.1      bei absichtlichen Auffahren, Abdrängeln, Stoßen und sonstigen offensichtlich unfairen Handlungen.
2.3.2      bei mehrmaligen Ignorieren der Flaggensignale.
2.3.3      bei grober Unsportlichkeit.
2.3.4      bei offensichtlichem Kontrollverlust über das Fahrzeug. In diesem Falle wird der Teilnehmer so lange gesperrt, bis der Grund beseitigt ist. Der Fahrer hat unverzüglich und ohne Behinderung des laufenden Rennens die Rennstrecke zu verlassen und sich bei der Rennleitung zu melden. Er wird in diesem Lauf als Letzter gewertet.
 
2.4         Die Rennleitung behält sich unter gegebenen Anlass vor, einen Teilnehmer vom gesamten Rennen auszuschließen. Dies kann bereits bei der technischen Abnahme die Folge eines gravierenden technischen Mangels oder eines unsicheren Fahrzeugs sein.
 
2.5         Wer durch Taten oder Worte die Veranstaltung stört, Zuschauer, Teilnehmer, Helfer oder die Rennleitung belästigt, bedroht oder in irgendeiner Art und Weise dem Charakter der Veranstaltung nicht gerecht wird, kann von der Rennleitung bis hin zum Platzverweis sanktioniert werden.


 
3. Technische Bedingungen der Fahrzeuge
 
3.1         Chassis
 
3.1.1      Es muss ein Originalchassis als Basis des Renntreckers verwendet worden sein. Als Originalchassis gilt, wenn es „durch die überwiegend vorhandene Struktur als auffälliges Bauteil“ für die Grundform des Renntreckers dient (Einzelheiten und Ausnahmen siehe Klasseneinteilungen).
3.1.2      Das Aussehen eines Rasentraktors/Aufsitzmähers muss erhalten bleiben. Die Renntrecker müssen eine originale oder originalgetreu nachgebaute Haube haben. Die Verwendung eines anderen Herstellerbleches ist erlaubt.
3.1.3      Es müssen hintere Radabdeckungen vorhanden sein.
3.1.4      Mähwerke müssen demontiert sein.
3.1.5      Die Treckerbreite darf maximal 1 m und eine Länge bis maximal 2 m betragen.
3.1.6      Eine Federung der Achsen ist nicht zulässig. Der Vorderachskörper muss als biegesteife Konstruktion ausgeführt sein. Pendelachsen mit nur einem Mittelbolzen sind zugelassen. Pendelachsen dürfen weder gefedert noch gedämpft sein..
3.1.7      Der Sitz darf gefedert sein. Sitzschwingen sind erlaubt. Die Sitzhöhe muss bei voll eingefedertem Sitz mindestens 500mm betragen.
3.1.8      Die Startnummern sind links und rechts an der Motorhaube anzubringen. Für die Lesbarkeit ist das Team zuständig.
3.1.9      Die hintere Stossstange darf maximal so breit sein, wie die Außenkanten der Räder.
3.1.10  Scharfkantigen oder überstehende Teile, an denen sich Fahrer oder andere Personen verletzen könnten, sind verboten.
3.1.11  Bei Nachtrennen sind an der Front weiße Scheinwerfer und am Heck zwei rote Lampen zu montieren. Sollten diese ausfallen, wird das Fahrzeug aus dem Rennen genommen, bis der Schaden behoben ist.
3.1.12  Überrollbügel und Anschnallgurte sind nicht erlaubt.
3.1.13  Seiteneinfahrschutz:
-             Der Innenraum zwischen Vorder- und Hinterräder muss baulich derart ausgekleidet sein, dass niemand in denZwischenraum fahren kann.
-             Die Anhaltspunkte für die Außenkante ist eine gedachte Linie zwischen den Radflanken der Vorder- und Hinterräder.
-             Der Einfahrschutz muss das Fahrergewicht tragen können.
3.1.14  Es sind geeignete Kraftstofftanks in stoßgeschützten Bereichen zu verbauen, die nicht nach vorn/hinten über die Räder hinausragen.
3.1.15   Es dürfen keinerlei Bauteile nach hinten über die Reifen, mit Ausnahme der Heckstoßstange, hinausragen.
3.1.16   Das Fahrzeug ist frei von Kraftstoff- oder Ölverlust.
3.1.17   Ein wirkungsvoller Abgasschalldämpfer muss vorhanden sein.
3.1.18   Bei nicht vorhandener oder unzureichender Schalldämpfung erfolgt definitiv keine Startfreigabe.
 
 
 


 
3.2         Motor
 
3.2.1      Verwendung finden dürfen nur originale Rasentraktor- oder Industriemotoren mit horizontalem oder vertikalem Antrieb, Standard- und Offene Klasse Ein- und Zweizylindermotoren. Hubraumerhöhungen über das Maß von 750ccm sind verboten.
3.2.2      Als Vergaser dürfen nur originale, bei Rasentraktor- oder Industriemotoren eingesetzte Vergasertypen verbaut werden.
3.2.3      Eine Aufladung der Motoren, sowie die Verwendung von Lachgas, Methanol oder Nitromethan ist verboten.
3.2.4      Es darf nur handelsüblicher, an einer öffentlichen Tankstelle zu erwerbender Kraftstoff verwendet werden.
3.2.5      Als Zusatz ist nur Mischöl für Zweitaktmotoren zugelassen.
3.2.6      Der Geräuschpegel der Fahrzeuge muss sich in einem angemessenen Rahmen befinden und mittels eines Schalldämpfers begrenzt sein.
3.2.7      Eine mit dem Fahrer fest verbundene Not-Aus-Vorrichtung muss vorhanden sein und muss beim Verlassen der Fahrzeugs automatisch den Motor abstellen. Hierbei sind Bauteile aus dem Quad-, Motocross- oder Wasserfahrzeugbereich zu verwenden, die sicher stellen, dass eine Auslösung in jede Richtung gewährleistet ist. Außerdem wird empfohlen, einen zusätzlichen Not- Aus- Kippschalter am Lenkrad zu verbauen.
 
 
3.3         Antrieb und Bremse
 
3.3.1      Der Antrieb muss vom Motor aus über Keilriemen erfolgen, maximale Größe B (17er). Die Art des Keilriemens bleibt jedem überlassen, flankenoffene Keilriemen sind zugelassen. Es ist nur ein Antrieb auf einer Achse zugelassen (keine Allradfahrzeuge).
3.3.2      Offene und in Fahrerreichweite laufende Riemen- und Kettentriebe sind vor unbeabsichtigtem Berühren mittels Abdeckung zu sichern.
3.3.3      Eine funktionstüchtige Bremse muss während des gesamten Rennverlaufs vorhanden sein. Als optimale Lösung für eine Bremsanlage dürfte eine hydraulische Scheibenbremsanlage gelten, welche direkt auf die Achse wirkt.
 
 
3.4         Lenkung
 
3.4.1      Keine Motorradlenker oder Lenkstangen. Es dürfen ausschließlich vom Grundsatz runde Lenkräder Verwendung finden.
3.4.2      Die originalen Lenkräder sind auf Stabilität zu prüfen, besser sind beispielsweise Sportlenkräder aus dem Automobilsport.
3.4.3      Lenk- und Schubstangen, sowie Achsschenkel und Lagerungen müssen den Belastungen im Rennbetrieb standhalten und entsprechend ausgeführt sein.
3.4.4      Die Lenkung muss spielarm sein.
 


 
3.5         Räder und Reifen
 
3.5.1      Die Reifenaußendurchmesser der Hinterräder müssen wenigstens um 2 Zoll bzw. 50 mm größer sein als die Vorderräder. Die Felgengröße kann frei gewählt werden.
3.5.2      Der Durchmesser darf maximal 23 Zoll bzw. 585 mm betragen.
3.5.3      Die Reifen müssen in tadellosem Zustand und für den Zweck geeignet sein.
3.5.4      Die Reifen sollten der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs entsprechen.
3.5.5      Anbauteile, die sich vom Reifen lösen könnten, sind verboten (Spikes, Schneeketten usw.).
3.5.6      Grundsätzlich gilt freie Reifenwahl. Man sollte nach Möglichkeit bei der Reifenwahl die Streckenverhältnisse berücksichtigen.
 
 
3.6         Technische Abnahme
 
3.6.1      Der ordnungsgemäße Zustand der Rennfahrzeuge, sowie der Fahrer- und Boxenausstattung (Feuerlöscher, Plane, Erste Hilfe Kasten) wird im Rahmen einer technischen Abnahme überprüft.
3.6.2      Der Prüfungszeitraum wird von der Rennleitung bekannt gegeben.
3.6.3      Zu kontrollierende Bauteile (Motor, Vergaser, Getriebe, Lenkung usw.) müssen für die technischen Abnehmer frei zugänglich sein.
3.6.4      Unstimmigkeiten sind mit der Rennleitung zu klären.
3.6.5      Im Rahmen der technischen Abnahme wird die endgültige Klasseneinteilung des Fahrzeuges festgestellt. Sollte das Fahrzeug in keine der genannten Klassen passen, gibt es die Möglichkeit, außerhalb der Wertung am Rennen teilzunehmen.
3.6.6      Bei Ausschluss oder Nichtvorführung verfällt der Startplatz, die Startgebühr wird nicht erstattet.
3.6.7      Auch bei der technischen Abnahme gilt § 1.
 
 
4.        Klasseneinteilungen
 
4.1         Standardklasse
 
4.1.1      Es muss ein original hergestellter Rasentraktor- oder Aufsitzmäherrahmen vorhanden sein. Er muss darüber hinaus ausreichend verstärkt werden.
4.1.2      Es dürfen Einzylinder- und Zweizylindermotoren mit max. 25 PS Nennleistung und 750ccm verbaut werden.
4.1.3      Das Fahrzeug sollte dem Können und der Kondition des Fahrers entsprechend aufgebaut sein.
4.1.4      Ein originales Rasentraktorgetriebe (originales Gehäuse) und originales Differenzial müssen verbaut sein, dürfen allerdings modifiziert werden. Es müssen alle bauartbedingten Vorwärtsgänge schaltbar sein.
4.1.5      Automatische Sperrdifferentiale und gesperrte Differenziale sind nicht zugelassen.
4.1.6      Bremsanlage muss während des gesamten Rennens funktionstüchtig sein, hydraulische Bremsanlagen müssen verbaut sein.
4.1.7      Technisch einwandfreie Originallenker sind erlaubt. Dringend empfohlen werden Sportlenker aus dem Motorsportbereich.
 
4.2         Offene Klasse
 
4.2.1      Es sind Eigenbauchassis zugelassen.
4.2.2      Es dürfen Einzylinder- und Zweizylindermotoren mit max. 25 PS Nennleistung und 750ccm verbaut werden.
4.2.3      Das Fahrzeug sollte dem Können und der Kondition des Fahrers entsprechend aufgebaut sein.
4.2.4      Starrachsen sind erlaubt.
4.2.5      Bremsanlage muss während des gesamten Rennens funktionstüchtig sein, hydraulische Bremsanlagen müssen verbaut sein.
4.2.6      Sportlenkräder aus dem Motorsportbereich sind vorgeschrieben.
 
 
5.        Einsprüche und Beschwerden
 
5.1         Einsprüche und Beschwerden können nur bei der Rennleitung eingebracht werden.
5.2         Jedes Teammitglied kann gegen andere Teams, Rennergebnisse, Fahrzeuge oder Fahrer eine Einspruch erheben oder eine Beschwerde einlegen.
5.3         Die Entscheidung der Rennleitung ist nicht anfechtbar, siehe §1.
 
 
7. Flaggenkunde
 
Ø    Schwarz/weiß kariert: Start und Zieleinlauf werden angezeigt.
Ø    Gelb: Gefahr, Überholverbot, Vorsichtig fahren bis die grüne Flagge gezeigt wird.
Ø    Rot: Rennabbruch, sofortiges Anhalten und auf Anweisungen der Rennleitung warten. In der Regel erfolgt ein Neustart.
Ø    Grün: Alles OK, hebt die „Gelbe Flagge“ auf.
Ø    Blau: Achtung, schnelleres Fahrzeug will überrunden und muss vorbeigelassen werden.
Ø    Schwarz: Gehalten in Verbindung mit einer Startnummer: Stopp & Go Strafe. Der entsprechende Fahrer hat innerhalb der nächsten zwei Runden in den dafür vorgesehenen Raum einzufahren.
Ø    Schwarz: Geschwenkt in Verbindung mit einer Startnummer: Disqualifikation eines Fahrers. Der entsprechende Teilnehmer hat sofort die Rennstrecke zu verlassen, in die Box einzufahren und sich bei der Rennleitung zu melden.

 

 

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